Herzlich willkommen!

JustSolutions-Manifest

Präambel 

Recht existiert einzig der Gerechtigkeit wegen. 

Recht ist ein vollständig vom Menschen erdachtes Gedankenkonstrukt und existiert, um Gerechtigkeit herzustellen und damit Frieden zwischen den Menschen zu gewährleisten. Verfehlt Recht diesen Zweck, verliert es die eigene Sinngebung und Existenzgrundlage. Recht zum Selbstzweck ist nihilistisch. Wir lehnen eine nihilistische Weltsicht ab und glauben an Expansion und Wachstum von Frieden und Vereinigung zwischen den Menschen. 

Recht dient einzig einer humanistischen und ethischen Form von Gerechtigkeit. 

§ 1 

JustSolutions existiert einzig des Rechts wegen. 

Die JustSolutions GmbH ist ein Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Ihre Aufgabe ist die Durchsetzung geltenden Rechts. Und damit kohärent die Durchsetzung von Gerechtigkeit und Frieden. 

Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Politik gehören nicht zu unserem Aufgabenbereich. Unsere Aufgabe ist die Durchsetzung geltenden Rechts. Dabei aber vertreten wir Individualinteressen durch Hervorhebung von Werten. So umfassend und verständig wie möglich. Das bedeutet so gerecht und sinnorientiert wie möglich. Wir betrachten die Rechtswissenschaften dabei als Werkzeug zur Herstellung von Frieden.  

Durchsetzung von Gerechtigkeit verfolgt als Zweck ein Gemeinwohl. Die Ausgestaltung unserer Unternehmungen sowie der zu errichtenden Strukturen soll, so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar, der Gemeinschaft nützlich sein und höheren Werten für eine friedvolle Gesellschaft folgen. 

Sinn der Gründung eines Unternehmens sollte stets die Verbesserung der hinter der Unternehmung stehenden Zweckzielsetzung sein. Als Rechtsdurchsetzungsunternehmen wollen wir daher die Rechtsdurchsetzung verbessern. Optimierung erkannter Verfahren und Strukturen hat dabei oberste Priorität. (Dach) 

Sinn und Zweck von JustSolutions ist die immer neue Findung, Erhaltung und Verbesserung rechtschaffender Lösungen, Ideen und Durchsetzungsmechanismen. 

§ 2

Wir setzen Recht effektiver durch auf Grundlage höchstmöglicher Spezialisierung. 

Höchstmögliche Spezialisierung bildet einen Grundpfeiler von JustSolutions (Säule 1 von 3). Hierzu umrahmen wir kleinstmögliche Rechtsthemen/rechtliche Interessenkreise/Ansprüche für unsere Unternehmungen. 

Dadurch ist es uns möglich, in kurzer Zeit die gesamte Jura des entsprechenden Themenkomplexes vollumfänglich zu erfassen. So entwickeln wir schnell eine umfassende Expertise auf den von uns erfassten Gebieten. Wir kennen alle Interessen und Wertungsgrundlagen das spezifische Thema betreffend und verstehen die dahinter liegenden Emotionen und Argumentationen. In geringer Dauer erfassen und optimieren wir so eine erheblich höhere Zahl themenbezogener Sachverhalte im Vergleich zu Unternehmungen und sonstigen Rechtsvertretern, die weitere Themenfelder umschließen wollen. 

Die so erlangten Kenntnisse werden mithilfe moderner Technologien und Rechenprogramme in großläufige Datenbanken eingegliedert. Dies verringert die übliche Fehleranfälligkeit menschlicher Arbeitsabläufe und steigert die Effizienz bei der Bearbeitung gleichgelagerter Konstellationen enorm. 

Durch fächerübergreifende Kooperativen innerhalb des jeweiligen Themenkomplexes können wir weiterhin den Kreis der Expertise auch im nichtjuristischen Bereich ausweiten, um mit entsprechenden Partnerschaften unsere Durchsetzungsstärke zu verbessern. 

Durch höchstmögliche Spezialisierung wollen wir uns die Möglichkeit eröffnen, die inhaltlich und praktisch Besten auf unseren Gebieten zu werden. 

§ 3

Wir setzen Recht sicherer durch mittels Vier-Augen-Prinzip (Teamwork). 

Um eine fehlerhafte Rechtsdurchsetzung aufgrund von arbeitsalltäglichen Routinen möglichst umfangreich zu vermeiden, unterlegen wir uns selbst einer internen Prüfung mittels Vier-Augen-Prinzip (Säule 2 von 3). Das bedeutet, kein Schreiben, das juristische Wirksamkeit entfalten kann, verlässt unsere Sphäre, ohne dass mindestens eine weitere Person als die erstellende den Inhalt überprüft hat. So unterliegt jede unserer Argumentationen gegenseitiger Kontrolle. Durch menschliche Bearbeitung werden mögliche Fehler weitreichend reduziert, um die stärkste nur mögliche Position nach außen im jeweiligen Spezialgebiet bieten zu können. So versuchen wir, einer der Natur der Gerechtigkeitsdurchsetzung immanenten Gefahr professioneller Arroganz gegenzusteuern. Wir nehmen demokratisches Teamwork sehr ernst. 

Darüber hinaus sollen auch nichtjuristische Vorgänge, Anwendungen und Prozesse regelmäßig von unterschiedlichen Mitarbeitern von JustSolutions überprüft werden, unabhängig von individueller Position und scheinbarer konkreter Eignung. Wir möchten so möglichst viele Blickwinkel auf verschiedengelagerte/diverse Konstellationen richten. 

Durch die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips wollen wir die sicherste und fehlerärmste Form von Rechtsdurchsetzung kreieren und erhalten. 

§ 4

Wir machen Recht leichter zugänglich. 

Wir halten die Schwelle für Rechtssuchende, ihre Rechte zu erfahren, so niedrig wie irgend möglich. Die Zugänglichkeit des Rechtsziels soll stets so einfach wie möglich sein (Säule 3 von 3). 

Unsere Rechtsdienstleistungen sollen daher zunächst für jeden inhaltlich verständlich, transparent und ortsunabhängig von überall erreichbar sein. Durch die Nutzung der modernen Medien sowie entsprechender Kooperativen bieten wir unsere Rechtsdienstleistungen weitläufig, nach Möglichkeiten national sowie international, an („zugänglich von überall“).  

Gerechtigkeit darf als Idee wie als reale Erfahrung um der eigenen logischen Legitimation Willen niemandem verwehrt sein. Jeder soll seine Rechte verstehen und erfahren dürfen („zugänglich für alle“). Die gilt unabhängig von einer etwaigen individuellen Streit- oder Streitfinanzierungsbereitschaft. Wir halten daher das Risiko für den Rechtssuchenden so gering wie möglich. 

Zum einen das Kostenrisiko, indem wir versuchen, die erfolgreiche Rechtsdurchsetzung im gesetzlich möglichen Rahmen auf die spezialisierte Unternehmung zu übertragen. Einfache, faire und transparente Kostenstrukturen reduzieren die Hemmschwelle des Betroffenen, seine Rechte wahrzunehmen, unabhängig insbesondere von der persönlichen Risikofreude hinsichtlich der eigenen finanziellen Mittel. Das subjektive Risikoempfinden, das unterbewusst vermutlich den schwersten inneren Widerstand auf dem Weg zur Gerechtigkeitserfahrung darstellt, wird ersetzt durch das Vertrauen in ein hochspezialisiertes, kapitalabhängiges Unternehmen, welches für das eigene Wachstum ein Interesse an ertragsreicher Anspruchsdurchsetzung hat. 

Zum anderen soll Recht Jedermann unabhängig von der eigenen Streitbereitschaft zugänglich gemacht werden. Gerechtigkeit soll jeden und so viele wie im gegebenen Moment möglich erreichen. Nicht nur die, die erhöhte Befriedigung oder Lust am Obsiegen beziehungsweise an bestätigter Dominanzwahrnehmung empfinden. Deshalb stellt sich der Konstrukt eines Rechtsthemen verfolgenden Unternehmens vor den Rechtssuchenden und entlöst das Individuum dem emotionalen Konflikt. 

JustSolutions fokussiert sich ferner besonders auf die Durchsetzung solcher Rechtsansprüche, die mit überdurchschnittlich intensiven menschlichen Gefühlen behaftet sind. Gerade diejenigen monetär ausgeprägten Rechtsansprüche, die im besonderen Maße mit tiefgreifenden psychologischen Vorgängen und Wirkungen behaftet sind, können die erfahrene Gerechtigkeit bei unzureichenden Durchsetzungsmechanismen schmälern: Unter der häufig unzureichend reflektierten, gesellschaftlichen Wahrnehmung von außen, es sei lediglich zu einer geringeren Kapitalbereicherung gekommen, nimmt das betroffene Individuum die tatsächliche Vielschichtigkeit der emotionalen Behaftung des jeweiligen Rechtsanspruchs ohne hinreichendes Verständnis von außen wahr. Es entsteht subjektiv das Gefühl des Alleinseins und objektiv ein Mangel an Empathie, welche den Grundbaustein einer friedvollen Gesellschaft darstellt. Dies zu erkennen und während des Durchsetzungsprozesses fortlaufend anzuerkennen halten wir für zwingend notwendig bei den von uns vertretenen Rechtsansprüchen. 

Durch die leichte Zugänglichkeit wollen wir eine stabile Brücke zwischen den Rechtssuchenden, dem Rechtsdienstleister und dem Rechtsziel betreiben. 

§ 5

Wir sind uns der Anstrengung guter Rechtsdurchsetzung bewusst. 

Unsere Dienstleistungen befassen sich mit Situationen, welche die rechtssuchenden Menschen emotional stark belasten. Von der Natur der Tätigkeit her handelt es sich daher nicht um eine solche, die von spielerischer Leichtigkeit geprägt ist, sondern im Gegenteil von erwachsener Verantwortungsübernahme. Wir schaffen uns daher auch gegenseitig einen Raum des Verständnisses und des Rückhalts (Mobiliar). 

Zum einen sehen wir dabei den Menschen in jedem Teammitglied. Wir  schließen nie die Augen vor den emotional auch für uns belastenden Teilen unserer Dienste. Wir spielen nichts herunter. Vielmehr setzen wir auf gegenseitige Achtsamkeit: Jeder anstrengende Prozess oder Kontakt stärkt, lehrt und führt bei gemeinsamem Austausch zu wechselseitigem Wachstum von JustSolutions. 

Zum anderen sehen wir in jedem in unserem Team mehr als nur einen Juristen. Wir glauben deshalb an Teilzeit- und Halbtagsmodelle und wollen diese als weit überwiegendes Modell bei JustSolutions. Wir erkennen die Bedürfnisse unserer Zeit, in der nicht mehr Schaffen einer Lebensgrundlage das Wesentliche, sondern das Wesentliche Lebensgrundlage ist, und in der individuelle Verwirklichung mehr bedeutet als berufliches Fortkommen. Es soll für jeden genügend Raum bleiben, weiteren Interessen seiner Lebensführung genug Wirkungsbereich zu verschaffen. Wir sind überzeugt von den Vorteilen entspannter (=ungestresster) Teammitglieder. Regelmäßige Überstunden oder gar Wochenendarbeit halten wir für eine fehlkalkulierte Aufgabenverteilung. Auch darf jeder seine jeweiligen Tätigkeiten an jedem beliebigen Ort der Welt ausüben, sofern die Möglichkeiten dazu bestehen. 

Auch innerhalb unserer Aufgabenverteilungen erkennen wir die Vielseitigkeit unserer Teammitglieder. Deshalb wird keiner auf eine bloße Tätigkeit oder Hierarchieebene reduziert. Ebenso glauben wir daran, dass von jeder Tätigkeitsposition wichtige Impulse für Positionen auf anderen Ebenen und Bereichen gesetzt werden können (siehe Säule 2 von 3), weshalb wir fortlaufend abwechslungsreiche und weitreichende Aufgabenbereiche schaffen. Diese sollen nicht nur dem jeweiligen Bildungsweg entsprechen, welche das jeweilige Teammitglied zu uns gegangen ist, sondern viele Abspaltungen in diverse weitere Richtungen und Ausformungen nehmen. Zu wechselseitigen Gunsten sollen so alle Teammitglieder und JustSolutions von den vielseitigen Fähigkeiten, sei es der Bildungsfaktor oder die eigene Kreativität, und den Interessen eines jeden von uns profitieren. 

Wir wollen ein schönes, gutes und gut durchdachtes Arbeitsumfeld. 

§ 6

Wir schauen hinter das Recht. 

Wir blicken weit über das Recht hinaus und sehen: Gerechtigkeit ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir verstehen die Emotionen hinter den angewendeten Rechten und dass Rechtsdurchsetzung mehr als Formsache ist. Wir erkennen den unteren Teil des Eisbergs (Fundament). 

Jeder Mensch will in Auge und Ohr der Gerechtigkeit gesehen und gehört werden. Wir erinnern uns beständig an Verständnis für alle Rechtssuchenden und deren Positionen im sozialen wie emotionalen Kontext. Dies gilt ebenso für diejenigen, die der konkreten Rechtsdurchsetzung gegenüberstehen. Denn wir bleiben uns gewahr, dass nur ein Umgang mit Respekt und einem Blick hin zur Mediation bei uneindeutigen Rechtsposition zu beidseitig als fair empfundenen Einigungen führen kann (Zielsetzung hin zur win-win-Situation). Recht und Gesetz wird nicht als losgelöstes Wortgerüst gedacht, sondern im unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit den dahinterstehenden Emotionen und Wünschen betrachtet.  

JustSolutions stellt die Dienstleistung immer in den Vordergrund. Als Rechtsdienstleistungsunternehmen dienen wir Menschen mit Recht und nicht umgekehrt. Der Mensch hinter den zur Gerechtigkeit führenden Gesetzen hat für uns Priorität. Dazu denken wir zuweilen Rechtsdurchsetzung neu. 

Wir wollen Recht dem Menschen ganzheitlich gerecht werden lassen. 


Impressum 

JustSolutions GmbH
Maastrichter Straße 45
50672 Köln

E-Mail: contact@wehavejustsolutions.com

Vertreten durch Geschäftsführer: Dr. jur. Sven Gelbke (Anschrift wie oben)

Eintrag im Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 96071 

Rechtsdienstleistungsregister:

Die JustSolutions GmbH ist ein registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz („RDG“), eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Aktenzeichen 3712-1018(7).

Registrierungsbehörde gem. RDG/Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG:

Präsident(in) des Oberlandesgerichts Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln

Berufshaftpflichtversicherung

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt. Diese Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung

www.ec.europa.eu/consumers/odr

Hinweis gemäß §36 VSBG:

Die JustSolutions GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.